Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die den Pflegealltag erleichtern oder die Pflegeperson entlasten sollen. Sie unterstützen pflegebedürftige Menschen dabei, körperliche Einschränkungen auszugleichen, die Selbstständigkeit zu fördern und die häusliche Pflege sicherer zu machen. Pflegehilfsmittel werden in technische Hilfsmittel und verbrauchbare Hilfsmittel unterteilt.
Rechtsgrundlage
Die gesetzlichen Regelungen zu Pflegehilfsmitteln finden sich in § 40 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI). Dort ist festgelegt, welche Hilfsmittel die Pflegeversicherung übernimmt, wie die Versorgung beantragt wird und welche Kosten erstattet werden.
Welche Arten von Pflegehilfsmitteln gibt es?
1. Technische Pflegehilfsmittel
Technische Pflegehilfsmittel sind langlebige, wiederverwendbare Geräte, zum Beispiel:
- Pflegebett
- Patientenlifter
- Rollator
- Badewannenlifter
- Hausnotrufsystem
Technische Hilfsmittel werden häufig geliehen, um die Kosten für die Pflegekassen zu reduzieren. In manchen Fällen ist eine medizinische Notwendigkeitsbescheinigung erforderlich.
2. Verbrauchspflegehilfsmittel
Verbrauchspflegehilfsmittel sind Produkte, die regelmäßig benötigt und verbraucht werden, zum Beispiel:
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel
- Bettschutzeinlagen
- Mundschutz
- Schutzschürzen
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf bis zu 40 € monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Die Kosten werden in der Regel vollständig von der Pflegekasse übernommen.
Wie beantragt man Pflegehilfsmittel?
Der Antrag auf Pflegehilfsmittel wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Viele Anbieter von Verbrauchspflegehilfsmitteln übernehmen dabei die Antragstellung und direkte Abrechnung mit der Pflegekasse. Für technische Pflegehilfsmittel kann die Pflegekasse vorab eine Genehmigung oder eine Begutachtung verlangen.
