Vollstationäre Pflege
Vollstationäre Pflege bezeichnet die rund-um-die-Uhr-Versorgung in einer Pflegeeinrichtung, z. B. einem Pflegeheim. Sie wird notwendig, wenn eine häusliche Pflege nicht mehr ausreichend möglich ist, sei es aufgrund der Pflegebedürftigkeit, mangelnder Versorgung zu Hause oder gesundheitlicher Gründe. Ziel ist es, eine fachgerechte Betreuung und Pflege auf höchstem Niveau zu gewährleisten.
Was ist vollstationäre Pflege?
Bei der vollstationären Pflege leben Pflegebedürftige dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung. Dort erhalten sie Pflege, medizinische Betreuung, soziale Betreuung, Verpflegung und Unterstützung im Alltag rund um die Uhr. Die Einrichtung stellt sicher, dass alle Bedürfnisse der Bewohner professionell abgedeckt werden.
Wer hat Anspruch auf vollstationäre Pflege?
Anspruch auf vollstationäre Pflege haben Personen mit anerkanntem Pflegegrad 2 bis 5, deren häusliche Pflege nicht mehr ausreichend oder nicht möglich ist. Pflegegrad 1 erhält nur eingeschränkte Leistungen, wie z. B. den Entlastungsbetrag oder ambulante Pflegesachleistungen.
Welche Leistungen werden erbracht?
Vollstationäre Pflege umfasst:
- Grundpflege, einschließlich Körperpflege, Ernährung, Mobilität
- Medizinische Versorgung und regelmäßige Kontrolle des Gesundheitszustands
- Medikamentengabe und Therapieunterstützung
- Hauswirtschaftliche Leistungen, z. B. Reinigung, Wäscheversorgung, Verpflegung
- Soziale Betreuung, Beschäftigung und Förderung der Lebensqualität
- Unterstützung bei Alltagsaktivitäten und Mobilität
Wie erfolgt die Finanzierung?
Die Kosten der vollstationären Pflege werden zwischen der Pflegekasse, der Krankenversicherung (für medizinische Leistungen) und der pflegebedürftigen Person oder ihren Angehörigen aufgeteilt. Die Pflegekasse übernimmt dabei je nach Pflegegrad einen festgelegten Anteil der Pflegekosten, die restlichen Kosten sind durch Eigenanteil abzudecken. Das umfasst Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung, die nicht von der Pflegeversicherung übernommen werden.
Gesetzliche Grundlage
Die vollstationäre Pflege ist im Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) geregelt. Wichtige Paragraphen sind:
- § 43 SGB XI – Vollstationäre Pflege: regelt Anspruch, Umfang und Leistungen.
- § 15 SGB XI – Pflegegrade: definiert, wer anspruchsberechtigt ist.
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel: kann ergänzend genutzt werden.
Ziel der vollstationären Pflege
Ziel der vollstationären Pflege ist es, Pflegebedürftigen eine fachgerechte, rund-um-die-Uhr-Versorgung zu bieten, die Sicherheit, Betreuung und Lebensqualität gewährleistet. Sie entlastet Angehörige, sichert die medizinische Versorgung und ermöglicht ein geregeltes Alltagsleben in einer betreuten Umgebung.
Weitere Informationen finden Sie in den offiziellen Gesetzestexten des SGB XI sowie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.
