Pflegeberatung (§ 7a SGB XI)
Ihr individueller Fahrplan
Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist weit mehr als eine reine Informationserteilung. Sie ist ein umfassendes „Fallmanagement“. Das bedeutet: Ein fester Ansprechpartner (Pflegeberater) begleitet Sie bei Bedarf über einen längeren Zeitraum, erstellt mit Ihnen einen individuellen Versorgungsplan und hilft aktiv dabei, Anträge zu stellen und Hilfen zu koordinieren.
Was ist der Unterschied zum Beratungseinsatz (§ 37.3)?
§ 37.3 SGB XI: Ein verpflichtender Kurz-Besuch zur Qualitätssicherung bei Pflegegeldbezug.
§ 7a SGB XI: Eine freiwillige, tiefgehende Beratung und Begleitung für alle, die Hilfe im Pflegedschungel benötigen – auch ohne aktuellen Pflegegrad.
Rechtsgrundlage - Pflegeberatung (§ 7a SGB XI)
§ 7a SGB XI: Regelt das Recht auf Pflegeberatung und die Erstellung von Versorgungsplänen.
§ 7b SGB XI: Regelt die Beratung in der häuslichen Pflege bei Kindern und Jugendlichen.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen (Pflegegrad 1 bis 5).
Personen, die einen Antrag auf Leistungen gestellt haben (Beratung innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung).
Angehörige und Vertrauenspersonen (sofern der Pflegebedürftige zustimmt).
Neu ab 2026: Der Zugang zur digitalen Pflegeberatung wurde vereinfacht, um auch immobile Menschen oder weit entfernt lebende Angehörige besser einzubinden.
Inhalte und Leistungen des Fallmanagements
Der Pflegeberater hat die Aufgabe, Sie durch den gesamten Prozess zu führen:
Bedarfsanalyse: Was wird wirklich benötigt? (Pflege, Haushalt, Umbau?)
Versorgungsplan: Erstellung eines schriftlichen Plans mit allen notwendigen Maßnahmen.
Aktive Hilfe: Unterstützung bei der Auswahl von Pflegediensten, Heimen oder Alltagshelfern.
Monitoring: Der Berater prüft regelmäßig, ob die Maßnahmen noch ausreichen oder angepasst werden müssen.
Wo findet die Beratung statt?
Zuhause: In der vertrauten Umgebung des Pflegebedürftigen.
Pflegestützpunkte: Regionale Beratungsstellen der Kommunen und Krankenkassen.
Digital: Seit 2026 ist die Videoberatung als gleichwertige Alternative zur persönlichen Beratung fest etabliert.
Kosten
Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist für Sie vollkommen kostenfrei. Sie ist eine gesetzliche Pflichtleistung der Pflegekassen.
- § 7a SGB XI (Pflegeberatung / Fallmanagement)
- Bundesministerium für Gesundheit (Ratgeber Pflegeberatung)
- BEEP-Gesetz 2026 (Stärkung der digitalen Beratungsstrukturen)
Haftungsausschluss: Dieser Text entspricht dem Rechtsstand vom 01.01.2026. Bitte beachten Sie, dass jede Pflegekasse verpflichtet ist, Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Erstantrag einen Beratungstermin oder einen Beratungsgutschein anzubieten. Für die individuelle Umsetzung Ihrer Pflegekasse wird keine Gewähr übernommen.
