Hausnotruf
Der Hausnotruf ist ein Sicherheitsdienst der Pflegeversicherung, der Pflegebedürftigen ermöglicht, in Notfällen schnell Hilfe zu rufen. Mit einem Knopfdruck kann ein Notruf ausgelöst werden, der direkt an eine rund-um-die-Uhr besetzte Notrufzentrale weitergeleitet wird. Dort wird die passende Hilfe organisiert, zum Beispiel ein Angehöriger, ein Pflegedienst oder der Rettungsdienst.
Was ist ein Hausnotruf?
Ein Hausnotrufsystem besteht in der Regel aus einem Sender, den die Pflegeperson am Handgelenk oder als Anhänger trägt, und einer Basisstation, die mit der Notrufzentrale verbunden ist. Drückt die pflegebedürftige Person den Notrufknopf, wird sofort eine Verbindung zur Notrufzentrale hergestellt, die die Situation bewertet und die erforderliche Hilfe veranlasst.
Wer hat Anspruch auf einen Hausnotruf?
Anspruch auf einen Hausnotruf haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, wenn sie zu Hause leben. Der Hausnotruf dient der Sicherheit und Selbstständigkeit im Alltag und kann von allen Personen genutzt werden, die sich eine zusätzliche Absicherung wünschen.
Welche Leistungen werden übernommen?
Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten für den Hausnotruf, einschließlich der Basisstation, des Senders und der Notrufbereitschaft. In der Regel werden bis zu 23 Euro monatlich übernommen. Zusätzliche Leistungen, wie die Installation, Schulung oder individuelle Anpassungen, können je nach Anbieter variieren.
Gesetzliche Grundlage
Die Leistungen für den Hausnotruf sind im Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) geregelt:
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel: regelt die Kostenübernahme für Hilfsmittel, zu denen der Hausnotruf zählt.
- § 15 SGB XI – Pflegegrade: definiert, wer anspruchsberechtigt ist.
Ziel des Hausnotrufs
Das Ziel des Hausnotrufs ist es, Pflegebedürftigen mehr Sicherheit, Selbstständigkeit und Lebensqualität zu bieten. Gleichzeitig entlastet er pflegende Angehörige, da im Notfall sofort professionelle Hilfe aktiviert werden kann. Hausnotrufsysteme tragen dazu bei, Unfälle zu verhindern oder die schnelle medizinische Versorgung sicherzustellen.
Weitere Informationen finden Sie in den offiziellen Gesetzestexten des SGB XI sowie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.
