Hausnotruf
Sicherheit auf Knopfdruck
Der Hausnotruf ist eines der wichtigsten technischen Pflegehilfsmittel für Menschen, die alleine zu Hause leben. Er bietet die Gewissheit, dass im Falle eines Sturzes oder einer plötzlichen gesundheitlichen Verschlechterung sofort fachkundige Hilfe organisiert wird, 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr.
Rechtsgrundlage
§ 40 SGB XI: Der Hausnotruf ist im Hilfsmittelverzeichnis unter der Produktgruppe 52 als „Pflegehilfsmittel zur Verbesserung der Sicherheit“ gelistet.
§ 45b SGB XI: Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden, um Komfortleistungen des Hausnotrufs (z. B. den Hintergrunddienst mit Schlüsselhinterlegung) zu finanzieren.
Wie funktioniert der Hausnotruf?
Das System besteht aus zwei Komponenten:
Die Basisstation: Ein Gerät, das in der Wohnung aufgestellt wird und über ein hochempfindliches Mikrofon sowie einen starken Lautsprecher verfügt.
Der Notrufknopf: Ein kleiner, wasserdichter Sender, der als Armband oder Halskette direkt am Körper getragen wird.
Bei Druck auf den Knopf wird sofort eine Sprechverbindung zur Notrufzentrale hergestellt. Die Mitarbeiter dort haben Zugriff auf hinterlegte Daten (z. B. Vorerkrankungen, Medikamente) und informieren je nach Situation Angehörige, den Pflegedienst oder den Rettungsdienst.
Wer hat Anspruch auf Kostenübernahme?
Anspruch auf die Bezuschussung durch die Pflegekasse besteht bereits ab Pflegegrad 1, sofern folgende Kriterien erfüllt sind:
Der Pflegebedürftige lebt allein oder ist über weite Teile des Tages alleinstehend.
Aufgrund des Zustands (z. B. Sturzgefahr, Herz-Kreislauf-Probleme) ist jederzeit mit einem Notfall zu rechnen.
Ein herkömmliches Telefon kann im Notfall nicht zuverlässig bedient werden.
Kosten und Leistungen
Seit der letzten Leistungsanpassung übernimmt die Pflegekasse folgende Beträge:
| Pflegegrad | Leistungsart | Übernahme durch Pflegekasse |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 – 5 | Einmalige Anschlussgebühr | bis zu 10,49 € |
| Pflegegrad 1 – 5 | Monatliche Grundpauschale | bis zu 25,50 € |
Moderne Zusatzfunktionen (Wahlleistungen)
Viele Anbieter bieten über die Basisleistung hinaus zusätzliche Module an, die meist privat bezahlt oder über den Entlastungsbetrag (131 €) teilfinanziert werden können:
Falldetektoren: Sensoren, die einen Sturz automatisch erkennen, auch wenn der Knopf nicht gedrückt werden kann.
Schlüsselhinterlegung: Ein lokaler Bereitschaftsdienst hat einen Hausschlüssel, um im Notfall ohne Gewaltanwendung die Tür zu öffnen.
Tagestaste („Mir-geht-es-gut-Knopf“): Der Nutzer drückt einmal täglich eine Taste. Erfolgt dies nicht, meldet sich die Zentrale proaktiv.
- § 40 SGB XI (Pflegehilfsmittel)
- GKV-Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 52: Hausnotruf)
- Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) – Dynamisierung der Hilfsmittelpauschalen 2025/2026
Haftungsausschluss: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand vom 01.01.2026. Bitte beachten Sie, dass die Pflegekasse nur die Basiskosten übernimmt. Verträge mit privaten Anbietern können darüber hinausgehende Kosten beinhalten. Eine individuelle Prüfung durch die Pflegekasse ist erforderlich.
