Palliativpflege

Würde und Lebensqualität bis zuletzt

Die Palliativpflege widmet sich der Betreuung von Menschen mit unheilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankungen. Wenn eine Heilung nicht mehr möglich ist, rückt die Linderung von Leiden (Schmerzen, Atemnot, Ängste) in den Mittelpunkt. Das Ziel ist ein würdevolles Leben unter größtmöglicher Selbstbestimmung, ob zu Hause, im Hospiz oder auf einer Palliativstation.

Rechtsgrundlage

  • § 37b SGB V: Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV).

  • § 39a SGB V: Stationäre und ambulante Hospizleistungen.

  • § 132d SGB V: Rahmenverträge über die Palliativversorgung.

  • BEEP-Gesetz 2026: Entbürokratisierung der Verordnungswege in der Sterbebegleitung.

Was umfasst die Palliativpflege?

Palliativpflege ist ein multidisziplinärer Ansatz, der weit über die klassische Pflege hinausgeht:

 

  • Symptomkontrolle: Hochspezialisierte Schmerztherapie und Behandlung von Übelkeit oder Unruhe.

  • Psychosoziale Begleitung: Unterstützung bei der emotionalen Bewältigung für Patienten und deren Angehörige.

  • Spirituelle Betreuung: Raum für Fragen nach dem Sinn, Abschiednahme und Seelsorge.

  • Netzwerkarbeit: Koordination zwischen Hausärzten, Palliativmedizinern, Pflegediensten und Ehrenamtlichen.

Formen der Versorgung

  1. AAPV (Allgemeine ambulante Palliativversorgung): Grundversorgung durch den gewohnten Hausarzt und Pflegedienst.

  2. SAPV (Spezialisierte ambulante Palliativversorgung): Ein 24-Stunden-Bereitschaftsteam aus spezialisierten Ärzten und Pflegekräften für komplexe Fälle zu Hause.

  3. Stationäres Hospiz: Eine wohnliche Einrichtung für die letzte Lebensphase, wenn eine häusliche Pflege nicht mehr möglich ist.

  4. Palliativstation: Eine spezialisierte Abteilung im Krankenhaus zur Stabilisierung bei schweren Krisen.

Kosten und Finanzierung

Die Kosten werden aufgeteilt, für den Versicherten entstehen in der Regel keine Zusatzkosten für die medizinische Palliativleistung:

 

  • Krankenkasse (SGB V): Übernimmt zu 100 % die Kosten für SAPV-Teams, Palliativmedizin und spezialisierte Medikamente.

  • Stationäres Hospiz: Krankenkassen tragen 95 % der Kosten, die restlichen 5 % werden durch Spenden des Hospizes finanziert. Für Patienten ist der Aufenthalt kostenfrei.

  • Pflegekasse (SGB XI): Zahlt weiterhin das Pflegegeld oder die Sachleistungen, auch wenn zusätzlich Palliativdienste in Anspruch genommen werden.

Anspruch und Beantragung

  • Voraussetzung: Eine nicht heilbare, fortschreitende Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung.

  • Verordnung: Für die SAPV ist eine ärztliche Verordnung notwendig (Muster 63).

  • 2026-Update: Zertifizierte Palliativfachkräfte können im Rahmen der spezialisierten Versorgung nun noch schneller notwendige Hilfsmittel direkt veranlassen, um akutes Leid sofort zu lindern.

Quellenverzeichnis & Gesetzliche Grundlagen (Stand 01.01.2026):

Haftungsausschluss: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand vom 01.01.2026. Palliativversorgung ist eine hochindividuelle Leistung. Dieser Text dient der Aufklärung und ersetzt kein ärztliches Gespräch. Für die Richtigkeit der Angaben im Einzelfall wird keine Gewähr übernommen.

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