Palliativpflege


Die Palliativpflege richtet sich an Menschen mit einer unheilbaren, fortgeschrittenen Erkrankung, bei denen eine Heilung nicht mehr möglich ist. Ziel ist es, die Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern – sowohl körperlich als auch seelisch. Im Mittelpunkt stehen die Linderung von Schmerzen und anderen belastenden Symptomen sowie eine würdevolle, individuelle Begleitung.

Palliativpflege umfasst auch psychosoziale Unterstützung für Patienten und Angehörige und kann zu Hause, im Pflegeheim, im Krankenhaus oder in einem Hospiz erfolgen.

Rechtsgrundlage

Die gesetzlichen Grundlagen der Palliativ- und Hospizversorgung finden sich in:

  • §§ 37b, 37c SGB V – Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
  • § 39a SGB V – Hospizleistungen
  • SGB XI – Pflegeleistungen im Rahmen der Palliativversorgung
  • Hospiz- und Palliativgesetz (2015)

Was umfasst die Palliativpflege?

Palliativpflege ist ein ganzheitliches Angebot und beinhaltet:

  • Schmerztherapie und Symptomkontrolle – z. B. Behandlung von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst oder Unruhe
  • Medizinisch-pflegerische Versorgung – Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Wundversorgung
  • Psychosoziale und spirituelle Begleitung – Gespräche, Entlastung der Angehörigen, Unterstützung bei emotionalen Belastungen
  • Koordination der Versorgung – Zusammenarbeit von Ärzten, Pflegekräften und Hospizdiensten

Formen der Palliativversorgung

  • Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV)
    Regelmäßige ambulante Pflege und ärztliche Betreuung zu Hause, geeignet bei leichteren Symptomen.
  • Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
    Für Patienten mit komplexen Symptomen und hohem Versorgungsbedarf. SAPV-Teams bestehen aus spezialisierten Ärzten und Pflegefachkräften.
  • Stationäre Versorgung
    Hospiz, Palliativstation im Krankenhaus oder palliative Betreuung im Pflegeheim.

Welche Kosten übernimmt die Kasse?

Krankenversicherung (SGB V) übernimmt:

  • SAPV (vollständig, ohne Eigenanteil)
  • Hospizleistungen (für Erwachsene kleiner Anteil für Unterkunft/Verpflegung, für Kinder vollständig)
  • Ärztliche Versorgung, Medikamente, Hilfsmittel

Pflegeversicherung (SGB XI) übernimmt:

  • Pflegegeld oder Pflegesachleistungen
  • Entlastungsbetrag
  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege
  • Pflegehilfsmittel
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Wie erhält man Palliativpflege?

Der erste Schritt ist ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt, Pflegedienst oder einem Palliativ-/Hospizteam. Für SAPV ist eine ärztliche Verordnung (Formular Muster 63) erforderlich. Die Krankenkasse prüft den Antrag und genehmigt die Versorgung.

Warum ist Palliativpflege so wichtig?

  • Würdevolles Leben bis zuletzt
  • Bestmögliche Schmerzlinderung
  • Entlastung für Angehörige
  • Vermeidung unnötiger Krankenhausaufenthalte
  • Professionelle Begleitung in schweren Zeiten

Kombination mit Pflegeleistungen

Palliativversorgung ergänzt die Pflege – sie ersetzt sie nicht. Deshalb können gleichzeitig Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Hilfsmittel oder Hospizbegleitung genutzt werden.

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