Tages- und Nachtpflege
Teilstationäre Unterstützung
Die Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege) ist eine ideale Ergänzung zur häuslichen Pflege. Sie ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, den Tag oder die Nacht in einer professionellen Einrichtung zu verbringen, während sie weiterhin in ihrer eigenen Wohnung leben. Dies fördert soziale Kontakte und entlastet pflegende Angehörige (z. B. bei Berufstätigkeit) massiv.
Rechtsgrundlage
§ 41 SGB XI: Die zentrale Vorschrift für die Tages- und Nachtpflege.
§ 45b SGB XI: Ermöglicht die Nutzung des Entlastungsbetrags für die Hotelkosten.
Was ist Tages- und Nachtpflege?
Tagespflege: Der Pflegebedürftige wird meist morgens abgeholt und verbringt den Tag in der Einrichtung. Dort gibt es Mahlzeiten, pflegerische Versorgung und ein strukturiertes Programm (Basteln, Singen, Gymnastik). Abends geht es zurück nach Hause.
Nachtpflege: Dieses Angebot richtet sich an Menschen, die nachts eine intensive Betreuung benötigen (z. B. bei starker Unruhe durch Demenz), damit die pflegenden Angehörigen schlafen können.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf teilstationäre Pflege haben Personen mit Pflegegrad 2 bis 5. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können ihren Entlastungsbetrag (131 €) nutzen, um die Kosten teilweise zu decken.
Finanzierung und Budgets
Ein großer Vorteil der Tagespflege ist, dass sie zusätzlich gewährt wird. Das Budget für die Tagespflege wird nicht auf das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen angerechnet.
| Pflegegrad | Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | keine |
| Pflegegrad 2 | 689,00 € |
| Pflegegrad 3 | 1.298,00 € |
| Pflegegrad 4 | 1.612,00 € |
| Pflegegrad 5 | 1.995,00 € |
Hinweis: Wie bei der Kurzzeitpflege müssen die Kosten für Verpflegung und Unterkunft („Hotelkosten“) privat gezahlt werden. Hierfür kann der Entlastungsbetrag (131 €) verwendet werden.
Welche Leistungen werden erbracht?
Grundpflege: Unterstützung bei der Körperpflege und Mobilität.
Medizinische Behandlungspflege: Gabe von Medikamenten, Verbandwechsel.
Soziale Betreuung: Gemeinsame Mahlzeiten, Gedächtnistraining, Ausflüge.
Fahrdienst: In der Regel organisieren die Einrichtungen den Transport zwischen Wohnung und Pflegeheim.
Warum ist diese Leistung so wertvoll?
Die Tagespflege verhindert Einsamkeit und Depressionen bei Pflegebedürftigen und verzögert oder verhindert oft den dauerhaften Umzug in ein Pflegeheim. Für Angehörige ist sie die wichtigste Säule, um Beruf und Pflege zu vereinbaren.
- § 41 SGB XI (Tagespflege und Nachtpflege)
- Bundesministerium für Gesundheit (Leistungsübersicht teilstationäre Pflege)
- PUEG (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz) – Beträge gültig ab 2025/2026
Haftungsausschluss: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand vom 01.01.2026. Besonders wichtig: Teilstationäre Leistungen werden NICHT mit dem Pflegegeld verrechnet, was eine sehr attraktive Kombination ermöglicht. Für individuelle Berechnungen kontaktieren Sie bitte Ihre Pflegekasse.
