Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, die darauf abzielen, das Zuhause von Pflegebedürftigen sicherer und barrierefreier zu gestalten. Sie helfen, Stolperfallen zu vermeiden, die Mobilität zu erleichtern und die Selbstständigkeit im Alltag zu erhalten.
Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Unter wohnumfeldverbessernden Maßnahmen versteht man bauliche Anpassungen oder technische Veränderungen in der Wohnung oder im Haus, die die Pflege und das Leben der pflegebedürftigen Person erleichtern. Dazu gehören beispielsweise die Installation von Haltegriffen, Treppenliften, bodengleichen Duschen oder Rampen. Auch die Anpassung von Türen, Schwellen oder Lichtinstallationen kann dazugehören.
Wer hat Anspruch auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Anspruch auf diese Leistungen haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1. Die Maßnahme muss von der Pflegekasse genehmigt werden, bevor die Kosten übernommen werden. Häufig wird empfohlen, vorab einen Pflegeberater oder Arzt einzubeziehen, um den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln.
Welche Leistungen werden übernommen?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Maßnahmen, die das Wohnumfeld sicherer und barrierefreier machen. Dazu gehören unter anderem:
- Montage von Haltegriffen und Stützvorrichtungen
- Einbau von Rampen oder Treppenliften
- Anpassung von Badezimmern, z. B. bodengleiche Duschen
- Breitere Türen oder Türschwellenanpassungen
- Erhöhung der Beleuchtung oder Notrufinstallationen
Gesetzliche Grundlage
Die Leistungen sind im Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) geregelt. Die wichtigsten Paragraphen sind:
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: regelt Anspruch, Art und Umfang.
- § 15 SGB XI – Pflegegrade: definiert, wer pflegebedürftig ist und Anspruch auf Leistungen hat.
Ziel der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, das Zuhause für Pflegebedürftige sicherer, komfortabler und barrierefreier zu gestalten. Dadurch wird die Selbstständigkeit gefördert, die Pflege erleichtert und das Risiko von Unfällen im Alltag reduziert. Gleichzeitig werden pflegende Angehörige entlastet.
Weitere Informationen finden Sie in den offiziellen Gesetzestexten des SGB XI sowie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.
